Wie funktioniert die Oberbürgermeister*innenwahl?
Hier erklären wir, wie die Wahl zur/zum Oberbürgermeister*in abläuft.
Wer kann Oberbürgermeister*in von Brandenburg/Havel werden?
Wer Oberbürgermeister*in werden will, muss
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder EU-Bürger*in sein
mindestens 18 Jahre alt sein
in Brandenburg/Havel wohnen oder ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort dort haben (siehe (§11 BbgKWahlG)
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist,
wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder EU-Bürger*in ist
in Brandenburg/Havel wohnt oder ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort dort hat (siehe (§8 BbgKWahlG)
Was passiert im Wahlkampf?
Bis zum 04.09.2025 können sich Menschen für die Oberbürgermeister*innenwahl bewerben oder Vorschläge einreichen.
Bis zur Wahl am 09. November 2025 sind die Kandidat*innen oft unterwegs in der Stadt und bei Veranstaltungen. Dort sprechen sie mit Bürger*innen der Stadt oder halten Reden, um Stimmen für die Wahl zu bekommen.
Die Wahl zur/zum Oberbürgermeister*in findet am 9. November 2025 statt.
Was passiert am Wahltag?
Die Wahl zur/zum Oberbürgermeister*in findet am 9. November 2025 statt.
Die Wahl findet direkt und geheim statt. Direkt bedeutet, dass die Bürger*innen die/den Kandidat*in bzw. die Person direkt wählen. Sie wählen also keine Partei, die dann einen Oberbürgermeister bestimmt, sondern die Bürger*innen wählen die/den Kandidaten.
Nachdem alle Stimmen abgegeben wurden (in der Regel bis 18 Uhr am Wahltag) werden diese ausgezählt.
Mindestens 15% aller Wahlberechtigten müssen an der Wahl teilgenommen haben, damit die Wahl gültig ist.
Die Wahl gewonnen hat, wer mehr als 50% der Stimmen (absolute Mehrheit) erhalten hat.
Wenn niemand mehr als 50% der Stimmen erhalten hat, gibt es eine Stichwahl.
Nachdem alle Stimmen ausgezählt worden sind, erfolgt die Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch die Wahlleitung ( § 50 BbgKWahkG).
Die/Der Sieger*in der Wahl wird mit Annahme der Wahl und durch Erhalt der Ernennungsurkunde anschließend für acht Jahre Oberbürgermeister*in.
Was macht ein*e Oberbürgermeister*in?
Die/der Oberbürgermeister*in wird als hauptamtliche*r Beamte*r auf Zeit für acht Jahre gewählt, dann findet eine neue Wahl statt
In dieser Zeit leitet sie/er die Politik in der Stadt und trifft immer gemeinsam mit anderen Politiker*innen wichtige Entscheidungen, z.B.:
Soll die Stadt einen neuen Kindergarten bauen?
Wieviel Geld soll das Jugendhaus bekommen?
Soll eine bestimmte Straße gebaut werden?
Die/der Oberbürgermeister*in vertritt ihre/seine Gemeinde nach außen, ist also das Gesicht der Stadt.
Die/der Oberbürgermeister*in leitet die Stadtverwaltung.
Was passiert, wenn kein*e Kandidat*in bei der Wahl mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Hat kein/e Kandidatin bei der Wahl zum/zur Oberbürgermeister*in mehr als 50% der Stimmen erhalten, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen. Die Bürger*innen wählen also noch einmal. Die Stichwahl gewinnt die/der Kandidat*in, wer die meisten Stimmen bekommt.
Wo kann ich mich über die Wahlergebnisse informieren?
Auf der folgenden Seite findest du alle Ergebnisse der letzten Wahlen: https://wahlergebnisse.brandenburg.de/



