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Wie funktioniert die Oberbürgermeister*innenwahl?

Hier erklären wir, wie die Wahl zur/zum Oberbürgermeister*in abläuft.

 

 

 

Wer kann Oberbürgermeister*in von Brandenburg/Havel werden?

  • Wer Oberbürgermeister*in werden will, muss

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder EU-Bürger*in sein

    • mindestens 18 Jahre alt sein

    • in Brandenburg/Havel wohnen oder ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort dort haben (siehe (§11 BbgKWahlG)

 

Wer darf wählen?

  • Wahlberechtigt ist, 

    • wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder EU-Bürger*in ist

    • in Brandenburg/Havel wohnt oder ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort dort hat (siehe (§8 BbgKWahlG)

Was passiert im Wahlkampf?

  • Bis zum 04.09.2025 können sich Menschen für die Oberbürgermeister*innenwahl bewerben oder Vorschläge einreichen.

  • Bis zur Wahl am 09. November 2025 sind die Kandidat*innen oft unterwegs in der Stadt und bei Veranstaltungen. Dort sprechen sie mit Bürger*innen der Stadt oder halten Reden, um Stimmen für die Wahl zu bekommen.

  • Die Wahl zur/zum Oberbürgermeister*in findet am 9. November 2025 statt.

 

Was passiert am Wahltag?

  • Die Wahl zur/zum Oberbürgermeister*in findet am 9. November 2025 statt.

  • Die Wahl findet direkt und geheim statt. Direkt bedeutet, dass die Bürger*innen die/den Kandidat*in bzw. die Person direkt wählen. Sie wählen also keine Partei, die dann einen Oberbürgermeister bestimmt, sondern die Bürger*innen wählen die/den Kandidaten.

  • Nachdem alle Stimmen abgegeben wurden (in der Regel bis 18 Uhr am Wahltag) werden diese ausgezählt.

  • Mindestens 15% aller Wahlberechtigten müssen an der Wahl teilgenommen haben, damit die Wahl gültig ist.

  • Die Wahl gewonnen hat, wer mehr als 50% der Stimmen (absolute Mehrheit) erhalten hat.

  • Wenn niemand mehr als 50% der Stimmen erhalten hat, gibt es eine Stichwahl.

  • Nachdem alle Stimmen ausgezählt worden sind, erfolgt die Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch die Wahlleitung ( § 50 BbgKWahkG).

  • Die/Der Sieger*in der Wahl wird mit Annahme der Wahl und durch Erhalt der Ernennungsurkunde anschließend für acht Jahre Oberbürgermeister*in.

     

Was macht ein*e Oberbürgermeister*in?

  • Die/der Oberbürgermeister*in wird als hauptamtliche*r Beamte*r auf Zeit für acht Jahre gewählt, dann findet eine neue Wahl statt

  • In dieser Zeit leitet sie/er die Politik in der Stadt und trifft immer gemeinsam mit anderen Politiker*innen wichtige Entscheidungen, z.B.:

    • Soll die Stadt einen neuen Kindergarten bauen?

    • Wieviel Geld soll das Jugendhaus bekommen?

    • Soll eine bestimmte Straße gebaut werden?

  • Die/der Oberbürgermeister*in vertritt ihre/seine Gemeinde nach außen, ist also das Gesicht der Stadt.

  • Die/der Oberbürgermeister*in leitet die Stadtverwaltung.

 

Was passiert, wenn kein*e Kandidat*in bei der Wahl mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhalten hat.

Hat kein/e Kandidatin bei der Wahl zum/zur Oberbürgermeister*in mehr als 50% der Stimmen erhalten, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen. Die Bürger*innen wählen also noch einmal. Die Stichwahl gewinnt die/der Kandidat*in, wer die meisten Stimmen bekommt.

 

Wo kann ich mich über die Wahlergebnisse informieren?

Auf der folgenden Seite findest du alle Ergebnisse der letzten Wahlen: https://wahlergebnisse.brandenburg.de/

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 01. Juni 2025

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