Grundlagen und Begriffe
Ausschuss
Ein Ausschuss regelt in der Stadt viele verschiedene Angelegenheiten, die wichtig für die Stadt sind, z.B. im Bereich Kultur, Bildung, Sport, Stadtentwicklung, Wirtschaft, Umwelt. Dabei entscheidet der Ausschuss auch darüber, wie viel Geld für eine Sache verwendet werden soll.
In Brandenburg/Havel gibt es folgende Ausschüsse:
Hauptausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Leitung: Georg Riethmüller (CDU).
Ausschuss für Rechnungsprüfung und Vergaben, Leitung: Herbert Nowotny (FDP)
Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und kommunale Zusammenarbeit, Leitung: Tobias Dietrich (AfD)
Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Petitionen, Leitung: Ulf Insel (AfD)
Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport, Leitung: Udo Geiseler (SPD)
Ausschuss für Soziales, Familie, Gesundheit und Senioren, Leitung: Norbert Langerwisch (Freie Wähler)
direkte Wahl
Direkt bedeutet, dass die Bürger*innen die/den Kandidat*in bzw. die Person direkt wählen. Sie wählen also keine Partei, die dann einen Oberbürgermeister bestimmt sondern die Bürger*innen wählen die/den Kandidaten.
Einwohnerfragestunde
In jeder Stadtverordnetenversammlung gibt es die Einwohnerfragestunde (EF). Hier können Bürger*Innen Fragen stellen. Genaueres ist in der Einwohnerbeteiligungssatzung der Stadt Brandenburg/Havel geregelt: Link zur Satzung
geheime Wahl
Geheim bedeutet, dass man niemandem erzählen muss, wen sie/er gewählt hat. Dafür gibt es auch Wahlkabinen, in denen man in Ruhe und geheim sein Kreuz setzen kann
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist für Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe zuständig und kann in diesem Bereich auch Entscheidungen treffen. Der JHA wird im Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen geregelt (§ 127 bis § 130).
Einem JHA gehören Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (SVV) an beziehungsweise von der SVV gewählte Personen. Diese sollten in der Jugendhilfe erfahren sein. Der Jugendhilfeausschuss in Brandenburg besteht derzeit aus folgenden acht gewählten stimmberechtigten Mitgliedern:
CDU/FDP: Andreas Griebel (Stellvertreter*in: Matthias Schneider)
CDU/FDP: Ute Taege (Stellvertreter*in: Edgar Zerr)
AfD: Michel Albrecht (Stellvertreter*in: Matthias Paul)
AfD: Christian Bosse (Stellvertreter*in: Lisa Marie Köster)
SPD: Eric Niklas Fenske (Stellvertreter*in: Moritz Pleuse)
SPD: Anja Weinkauf (Stellvertreter*in: Mina Hermann)
Freie Wähler: Ursula Reimann (Stellvertreter*in: Marco Bergholz)
Bündnis 90/Die Grünen: Theresa Pauli (Stellvertreter*in: Klaus Hoffmann)
Außerdem gehören dem JHA stimmberechtigte Vertreter*innen der freien Jugendhilfe an, die ebenfalls gewählt wurden:
Arbeiterwohlfahrt Sozial-Service gGmbH (Mitglied: Heiko Horst-Müchler, stellv. Mitglied: Sven Priegnitz)
Der Paritätische, Landesverband Brandenburg e.V., Regionalbüro Havel (Mitglied: Jane Baneth, stellv. Mitglied: Dr. Mark Einig)
DRK Kreisverband Brandenburg e. V. (Mitglied: Kirsten Schwarz, stellv. Mitglied: Doreen Hessler)
IB Berlin-Brandenburg gGmbH (Mitglied: Robin Lewwe, stellv. Mitglied: Yvonne Hoza)
SOS Kinderdorf e. V. (Mitglied: Andrea Manzke, stellv. Mitglied: Anna Harpke)
Stadtsportbund Brandenburg an der Havel e. V. (Mitglied: Oliver Lamberty, stellv. Mitglied: Sebastian Bradke)
Kreiswahlleitung
Was ist die Kreiswahlleitung?
Die Kreiswahlleitung
nimmt Wahlvorschläge an
prüft die Zulassung einer Person zur Wahl bis zum 72. Tag vor der Wahl
organisiert die Wahl, das Wahlverzeichnis, die Wahlscheine usw.
siehe § 15 BbgWahlG
Oberbürgermeister*in
Die/der Oberbürgermeister*in wird als hauptamtliche*r Beamte*r auf Zeit für acht Jahre gewählt, dann findet eine neue Wahl statt.
In dieser Zeit leitet sie/er die Politik in der Stadt und trifft immer gemeinsam mit anderen Politiker*innen wichtige Entscheidungen, z.B.:
Soll die Stadt einen neuen Kindergarten bauen?
Wieviel Geld soll das Jugendhaus bekommen?
…
Die/der Oberbürgermeister*in vertritt ihre/seine Gemeinde nach außen, ist also das Gesicht der Stadt.
Die/der Oberbürgermeister*in leitet die Verwaltung.
sachkundige*r Bürger*in
Ist jemand in einem Thema fit und hat Lust in der Stadtpolitik mitzubestimmen, gibt es die Möglichkeit, sich als sachkundige*r Bürger*in in der Stadtverordnetenversammlung aufstellen zu lassen.
Stadtverordnete*r
Ein*e Stadtverordnete*r ist eine Person, die in der Stadtpolitik arbeitet.
Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) ist die politische Vertretung der Stadt Brandenburg/Havel. Die SVV besteht aus 47 Mitgliedern (46 Stadtverordnete plus Oberbürgermeister):
11 Mitglieder der CDU
11 Mitglieder der AfD
9 Mitglieder der SPD
5 Mitglieder der Freien Wähler
4 Mitglieder der Grünen
3 Mitglieder der Linken
2 Mitglieder der BfFVG (Bürger für Frieden Vernunft und Gerechtigkeit)
1 Mitglied der FDP
1 Oberbürgermeister (CDU)
Vorsitzender der SVV ist Walter Paaschen (CDU), 1. Stellvertreter Carsten Eichmüller (SPD), 2. Stellvertreter ist Michael Tonn (AfD). Die Mitglieder der SVV regeln in den nächsten fünf Jahren die stadtpolitische Arbeit.
Die Sitzungen der SVV sind öffentlich, jeder darf teilnehmen und zuhören.
Stichwahl
Hat kein/e Kandidatin bei der Wahl zum/zur Oberbürgermeister*in mehr als 50% der Stimmen erhalten, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen. Die Bürger*innen wählen also noch einmal. Die Stichwahl gewinnt, wer die meisten Stimmen bekommt.
Stimmzettel
Auf dem Stimmzettel stehen alle Kandidat*innen und/oder Parteien, die bei der Wahl gewählt werden können. Die/Der Wähler*in kann während der Wahl durch Ankreuzen ihre/seine Stimme abgeben bzw. ihren/seinen Wählerwillen ausdrücken.
Der Stimmzettel wird manchmal auch Wahlzettel genannt.
Wahlberechtigtenverzeichnis
Im Wahlberechtigtenverzeichnis stehen die Namen aller wahlberechtigten Personen.
Das Wahlberechtigtenverzeichnis wird manchmal auch Wählerverzeichnis genannt.
siehe §23 bbgkwahlg
Wählergruppe
Eine Wählergruppe wird auch als Wählervereinigung, Wählergemeinschaft, Wählerinitiative bezeichnet. Sie besteht meist aus parteilosen, politisch interessierten Menschen, die einer Partei nicht beitreten wollen.
Wahlprüfung
Jede*r kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben. Der Einspruch gegen die Wahl kann bis zwei Wochen nach Ergebnisbekanntgabe bei der Wahlleitung eingereicht werden.
siehe §§ 55 bis 58 BbgKWahlG
Wahlschein
Der Wahlschein ist eine Bescheinigung, dass man an der Wahl teilnehmen darf. Man erhält den Wahlschein vor einer Wahl per Post.
Der Wahlschein darf nicht verwechselt werden mit Stimmzettel bzw. Wahlzettel.
Wahlvorschlag
Jede Partei, jede politische Vereinigung, jede Wählergruppe kann eine Person vorschlagen, die zum Oberbürgermeister*in gewählt werden soll
Auch Einzelpersonen können Wahlvorschläge machen, sie können auch sich selbst vorschlagen
Die Wahlvorschläge für die Oberbürgermeisterwahl in Brandenburg/Havel müssen bis zum 4. September 2025 schriftlich eingereicht werden.
siehe § 69 (1) BbgKWahlG